|
Professionelle Zahnreinigung
Die professionelle Zahnreinigung setzt ein bei Erreichen
der Volljährigkeit des jungen Heranwachsenden.
Mit Vollendung des 18. Lebensjahres endet für die
gesetzliche Krankenkasse nach eigenem Verständnis
auch gleichzeitig die Fürsorgepflicht für die Zahn-
gesundheit ihrer Mitglieder. Der gesetzlich Versicherte
ist jetzt ausschließlich selbst für seine Zahn-Gesundheit
verantwortlich.
Die Allgemeine Ortskrankenkasse AOK z.B. wirbt mit der
trendy Umformulierung zur Gesundheitskasse, bezahlt
jedoch im Zahnbereich nur die
Reparatur eingetretener
Schäden, sie bezahlt nicht etwa für die Gesundheit,
also
für Vorbeugung und Pflege.
|
|
|
|
Der Patient/die Patientin wird je nach Anzahl der Zähne
und dem Grad der Beläge, Verfärbungen und des Zahn-
steins zwischen 1/2 und 1 Stunde beraten und behandelt.
Er/Sie erhält zunächst eine Aufklärung über
die Zusam-
menhänge der Karies- und Parodontitisentstehung.
Er/Sie wird in die optimale Putztechnik eingewiesen,
manuell sowie elektrisch.
Anschließend werden die Zahnoberflächen von Zahn-
stein und groben Belägen befreit. Mittels Feindepuration
( Salzstrahlen ) werden die Zähne noch feiner auch in
schwer zugänglichen Bereichen gereinigt.
Abschließend werden die Zähne poliert. Ein außer-
ordentlich frisches und sauberes Mundgefühl ist das
Ergebnis.
|
Diese Leistung ist keine Kassenleistung. Sie kostet
zwischen 75.-. und 110.- EUR. Auch hier bezahlt die
gesetzliche Krankenkasse nur die Parodontitisbehand-
lung des Zahnarztes. Die nach Kassenrecht notwendige
Nachsorge, ohne die eine PA Behandlung, etwa bei
fehlender Motivation des Patienten, gar nicht durch-
geführt werden darf, wird allerdings von der Kasse nicht
übernommen. Auch hier: Es werden nur die Reparatur-
kosten übernommen. Die Kosten für Vorsorge und
Nachsorge muß der Patient selbst übernehmen!
Trotz alledem: Es lohnt sich, in Vorbeugung zu inves-
tieren, denn es ist ein Unterschied, ob Sie fürs gleiche
Geld eine Zahnprothese im Munde haben oder Ihre
eigenen Zähne!!
|
|